Verbieten oder Tolerieren? Kanu-Chaos auf dem Altrhein

Wie lässt sich die Anzahl der Kanus auf dem Altrhein reduzieren ohne die gewerblichen Anbieter zu diskriminieren? Dieser Frage ging der Leutesheimer Ortschaftsrat auf seiner Sitzung am Montagabend nach.

Kehl-Leutesheim. Es ist eine Krux mit den Freizeitpaddlern auf dem Altrhein zwischen Auenheim und Rheinau, davon können auch die Leutesheimer ein Lied singen: »In den letzten Jahren sind immer mehr Kanutouren dazugekommen, manche gehen da mit zehn, zwanzig Kanus rein und machen Halligalli. Es geht nur noch um den Konsum«, beklagte Ortschaftsrätin Claudia Lutz (SPD) auf der jüngsten Sitzung des Gremiums. Aber die Kanufahrten jeweils vom 1. März bis 31. August deshalb ganz zu verbieten, so wie es die Stadtverwaltung Kehl jetzt vorgeschlagen hat, davon hält Lutz nichts. »Das hieße ja, dass die Paddlergilde und alle anderen auch nicht mehr fahren könnten.«

Alternativ schlägt die Verwaltung vor, den Status quo – also jeder kann zu welcher Zeit auch immer sein Boot auf dem Altrhein zu Wasser lassen – beizubehalten. Allerdings gibt sie in ihren schriftlichen Überlegungen zu bedenken, dass sie selbst nicht über die erforderliche Sachkunde verfügt, um die Situation auf dem »Groschenwasser« zu beurteilen und es eigentlich der Prüfung einer übergeordneten Behörde bedarf.

Der Altrheinzug ist ein ökologisch sensibler Gewässerabschnitt, der in großen Teilen als einzige Lebensstätte und letztes Rückzugsgebiet für viele heimische Tier- und Pflanzenarten gilt. Die Fischerzunft Auenheim hat an den Wochenenden zwischen Mai und Oktober 2016 über 800 Kanus mit rund 2300 Personen gezählt. Um diese Menge zu reduzieren, schlug Ortschaftsrat Hans Baas (SPD) vor, eine Quotenregelung einzuführen und zusätzlich gewerbliche Anbieter auszuschließen. Dies hieße aber auch, so Claudia Lutz, dass die Veranstalter der »Aktiven Feriengaudi Litze« oder von organisierten Klassenausflügen, die die Boote in der Regel bei gewerblichen Anbietern ausleihen, nicht mehr zum Zuge kommen würden.

Margot Wohlbold-Melet (SPD) wandte sich mit Nachdruck gegen den Ausschluss kommerzieller Anbieter. Man müsse alle Interessenten gleich behandeln, sagte sie. Außerdem habe sie nicht den Eindruck, dass der überwiegende Teil der Nutzer gewerbliche Anbieter sei. »Ganz im Gegenteil«, sagte sie. »Und außerdem: Was macht es für einen Unterschied, ob da zehn gewerbliche Boote fahren oder zehn private?«

»Wenn wir eine Quote einführen, und diese geringe Quote dann für die gewerblichen Anbieter verballert wird, das kann schließlich auch nicht die Lösung sein«, gab Hans Baas zu bedenken. Alexander Geiger von der Stadtverwaltung erinnerte jedoch daran, dass die Genehmigungen ähnlich wie bei der Taucher-Quote am Baggersee »Bündtwörth« nur namentlich ausgestellt würden. Ein bestimmtes Kontingent zu reservieren sei nicht möglich. Problematisch sei dagegen eher der personelle Aufwand und die Kontrollmöglichkeiten. In der Tat weist auch die Stadtverwaltung in ihrer Vorlage darauf hin, dass die Erteilung von Genehmigungen nicht ohne zusätzliches Personal zu bewältigen wäre. Zudem würden auch der Wasserschutzpolizei die erforderlichen Kapazitäten fehlen.

Der Ortschaftsrat sprach sich schlussendlich für eine Quotenregelung aus. Einstimmig votierte das Gremium dafür, die Situation am »Groschenwasser« zuvor durch Sachverständige prüfen zu lassen. Deren Bericht soll die Grundlage für die konkrete Ausgestaltung der Quote liefern.

Text/Foto: Antje Ritzert

 

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