»Gehalts«-Erhöhung für Rathaus-Chefs Kehler Ortschaften

Mit zwei Enthaltungen hat der Ortschaftsrat Leutesheim die Erhöhung der Entschädigungen für ehrenamtliche Mandatsträger und Wahlhelfer abgesegnet.

Kehl-Leutesheim. Kehler Gemeinderäte erhalten für ihre ehrenamtliche Arbeit einen monatlichen Grundbetrag von 100 Euro und pro Sitzung 25 Euro. Diese Beträge haben sich seit 2005 nicht geändert und sollen nun erhöht werden: auf 150 Euro Grundbetrag und 30 Euro pro Sitzung. Auch für die Ortsvorsteher und Ortschaftsräte sowie Wahlhelfer sollen künftig teilweise andere Aufwandsentschädigungen gelten.
Die Rathaus-Chefs von Ortschaften mit weniger als 500 Einwohnern – also zum Beispiel Hohnhurst oder Zierolshofen – müssen Einbußen hinnehmen, sollte die neue Satzung Mitte Juli vom Kehler Gemeinderat verabschiedet werden. Bekamen sie bisher monatlich 665 Euro Aufwandsentschädigung von der Stadt gezahlt, soll diese demnächst auf 658 Euro festgeschrieben werden. Von den regelmäßigen Erhöhungen, die im Landesrecht geregelt sind, profitieren sie dann nicht mehr.

Die Amtskollegen in den größeren Ortschaften sind da besser aufgestellt. Für sie gilt weiterhin, dass sie »77 Prozent des jeweiligen Mindestbetrags der monatlichen Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bürgermeister in der Fassung der aktuell gültigen Verordnung nach § 7 des baden-württembergischen Aufwandsentschädigungsgesetzes« bekommen. Bei mehr als 2000 Einwohnern gibt es zusätzlich noch was obendrauf. Die Mindestbeträge werden von der Stuttgarter Landesregierung regelmäßig angepasst.

Im Klartext heißt das: Derzeit erhält der Vorsteher eines Kehler Dorfes mit 1000 bis 2000 Einwohnern 1684 Euro Aufwandsentschädigung pro Monat (ab 1. Juli: 1729 Euro). Leutesheims Rathaus-Chef Heinz Faulhaber machte bei der Diskussion im Ortschaftrat am Montagabend keinen Hehl aus seinem »Gehalt«: »Ich kriege 1080 Euro netto im Monat. Umgerechnet ist das ein Stundensatz von vielleicht sechs Euro.« Insgesamt erwartet die Kehler Stadtverwaltung Mehrkosten von über 24 000 Euro im Jahr, sollte die Satzung geändert werden.

Hans Bartelme und Elke Zeller (beide Freie Wähler) enthielten sich bei der Anhörungs-Abstimmung im Ortschaftsrat. »Ich kann nicht über die Abgeordneten schimpfen, die sich die Diäten selber erhöhen, und dann das Gleiche mitmachen«, begründete Bartelme seine Entscheidung. »Über sein eigenes Gehalt zu bestimmen, ist immer komisch.« Bei der Änderung der Entschädigungssatzung hat der Ortschaftsrat lediglich ein Anhörungsrecht. Entscheiden muss der Gemeinderat.

Text: Antje Ritzert
Symbolfoto: Marco Karch

 

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