Firma Jaeniche beschäftigt wieder die Gerichte

Offenburg. Bei dem Prozess vor dem Offenburger Landgericht geht um die Jaco Dr. Jaeniche GmbH & Co. KG, Kunststoffverpackungen mit Sitz im Kehler Stadtteil Leutesheim. Am vom 1997 verstorbenen Wilhelm Jaeniche gegründeten Unternehmen ist dessen Sohn Herbert Jaeniche über die in der Schweiz ansässige Plastina Holding AG beteiligt, sein Sohn Wilhelm ist Geschäftsführer und vom Firmengründer als Erbe eingesetzt. Eine Verteilung des Erbes konnte noch nicht vollzogen werden, Gewinne sind von Herbert Jaeniche nie ausgezahlt worden. Was aber den Fiskus nicht hinderte, ganz gesetzeskonform Steuern für eben diese Gewinne zu erheben. Und so praktizierte Geschäftsführer Wilhelm Jaeniche das, was im Hause üblich war – er zahlte seinen Steueranteil aus der Firmenkasse und verbuchte dies als Privatentnahme.

Einwände
Dagegen hatten Vater Herbert und seine Plastina in der Schweiz Einwände, untersagten die weitere Entnahme und wollten dies mit einer einstweiligen

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Verfügung auch rechtlich zementiert wissen. Ob denn nun die Kündigung der im Gesellschaftervertrag festgeschriebenen Entnahmepraxis rechtswirksam ist und ob die Zeit zwischen der Entnahme im Dezember 2004 und der Verfügungsbeantragung im Juli 2005 »nicht unverhältnismäßig lang ist«, wird die Kammer unter ihrem Vorsitzenden Hansjürgen Schilling, dem Vizepräsidenten des Landgerichts, bis zum 29. Juli entschieden haben.

Auch einen zweiten die gleichen handelnden Personen und Gesellschaften betreffenden Punkt soll bis dahin eine Entscheidung gefallen sein. Wilhelm Jaeniche – der vor fast fünf Jahren seinen Vater Herbert für mehrere Wochen in Untersuchungshaft gebracht hatte – hatte für die Leutesheimer Jaco GmbH & Co. KG eine Gesellschafterversammlung einberufen. Auf der Tagesordnung wurde die Beratung über den Ausschluss seines Vaters als Gesellschafters angekündigt. Aus Sorge um den Fortbestand des Unternehmens, dessen notwendige Investitionen an der Blockadehaltung des Vaters scheitern, wie er vor Gericht aussagte. Dem widersprach der Anwalt der Plastina: »Wir sträuben uns nicht gegen sinnvolle Investitionen«, was Gelächter unter den zur Verhandlung erschienenen Mitarbeitern hervorrief. Denn, so war vom Jaco-Betriebsratsvorsitzenden Marco Engel zu hören: »Wir sind ein gesundes Unternehmen, haben allerdings einen total veralteten Maschinenpark. Wenn wir weiter am Markt erfolgreich sein sollen und die derzeit 140 Arbeitsplätze erhalten wollen, muss dringend investiert werden.«

Doch das Gericht hat anderes zu entscheiden, nämlich dies, ob die Anwesenheit des Anwaltes der Eignerfamilie Wilhelm Jaeniche bei dieser Gesellschafterversammlung zulässig ist, denn in der Einladung hatte Wilhelm Jaeniche festgehalten, dass die Teilnahme ausschließlich den Gesellschaftern vorbehalten sei.

Gegenpart bieten
Nun wird seinerseits argumentiert, dass man dem Plastina-Vertreter, einem Fachanwalt mit hoher Reputation, einen Gegenpart präsentieren wollte. Und beruft sich auf die Rechtsprechung, die zur Wahrung der Parität auch Berater zu Gesellschafterversammlungen für rechtens erachtet. Wie das Offenburger Gericht den Sachverhalt beurteilt, wird ebenfalls am 29. Juli verkündet.

Text/Fotos: Herbert Gabriel

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