Fahrradstellplätze bei neuen Wohneinheiten

Von wegen das Radel einfach vor die Haustür abstellen – die neue Satzung der Stadt hat dazu eine klare Regelung verfasst, zumindest im Bereich Neubau. Die neue städtische Fahrradstellplatz-Satzung für neue Wohnbauvorhaben wurde am Montagabend dem Leutesheimer Ortschaftsrat vorgestellt. Laut Stadtplaner Thorsten Werbeck ist vorgesehen, dass für eine 35 qm große Wohneinheit ein Fahrradstellplatz, ab 95 qm sollen sogar fünf Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Auch die Größe ist geregelt. So muss ein Abstellplatz bei ebenerdiger Aufstellung mindestens zwei Meter lang und 80 Zentimeter breit sein. Bei Überlappung der Vorderräder oder höhenversetzten Anlagen kann weniger Stellplatzfläche verlangt werden. Mindestens einer von fünf notwendigen Stellplätzen muss sogar mindestens fünf Quadratmeter groß sein, um das Abstellen von Fahrradanhängern, Liegefahrrädern, Tandems oder Dreiräder zu ermöglichen, heißt es in der Vorlage. Die Stellplätze sind in abschließbaren Räumen unterzubringen.

In Kehl gibt es pro Haushalt 2,8 Fahrräder, informierte Stadtplaner Thorsten Werbeck. Ratsmitglied Hans Baas sagte, dass die Vorgaben zu Pkw- und Fahrradstellplätzen der allgemeinen Forderung, Bauen billiger zu machen, nicht gerade in die Karten spiele. Thorsten Hummel monierte, dass immer kleiner werdende Wohnbauplätze die Umsetzung dieser Fahrradstellplatz-Satzung deutlich erschwert. Er stimmte gegen die neue städtische Fahrradstellplatz-Satzung.

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