PKW Stellplätze für das neue Einfamilienhaus

Zugestimmt hat der Ortschaftsrat ebenso dem Aufstellen einer Kfz-Stellplatzsatzung für neu zu errichtende Wohneinheiten, die in drei verschiedene Zonen entstehen. Damit soll im Sinne einer Umwelt und Klima schützenden Mobilitätsentwicklung die Anzahl der Kfz-Stellplätze möglichst niedrig gehalten werden. Nach einer Erhebung aus dem Jahr 2014 waren die Kehler zu 62 Prozent mit dem Auto, zu 23 Prozent mit dem Fahrrad, 9 Prozent zu Fuß und nur zu drei Prozent mit öffentlichen Bussen unterwegs. Die Ortschaften wiesen mit bis zu 72 Prozent hohe Pkw-Anteile auf, heißt es in der Vorlage. In Leutesheim liegt der Pkw-Bestand pro Einwohner über 17 Jahre mit 0,81 hinter Querbach (0,85) auf dem zweiten Platz.

Die neue Satzung regelt, dass Wohngebäude nur errichtet werden dürfen, wenn Kfz-Stellplätze in ausreichender Zahl nachgewiesen und hergestellt sind. In Zone 1, der Kernstadt, müssen Bauwillige pro Wohneinheit je nach Größe der Wohnfläche zwischen 0,4 (bis 35 qm) und 1,2 (über 95 qm) nachweisen. Auf den Ortschaften liegt die Anzahl der Stellplätze pro Wohneinheit zwischen 0,8 und 1,6. Für ein klassisches Einfamilienhaus auf dem Dorf wären demnach aufgerundet zwei Stellplätze nachzuweisen. „Wir hoffen, dass diese Satzung hilft, parkende Autos von der Straße runter zu bringen“, sagten die beiden Ratsmitglieder Mike Kleinmann und Hans Baas.

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