Ortschaftsrat befasst sich mit Änderungen der Friedhofsatzung

Kehl-Leutesheim (pr). Der Ortschaftsrat Leutesheim ist nicht mit allen Änderungen der neuen Friedhofsatzung einverstanden. Zumindest besteht Erklärungsbedarf. Insbesondere die Regelungen über die Kosten und Rückbauarbeiten von Gräbern lassen einige Fragen offen, hieß es in der öffentlichen Ortschaftsratsitzung am vergangenen Montag.

Das Sterben in Kehl soll teurer werden. Die Änderungssatzung der Stadt Kehl war Tagesordnungspunkt in der öffentlichen Ortschaftratsitzung in Leutesheim. Die Satzungsänderung ist sehr umfangreich. Mit der Änderung sollen klare, praktikable und rechtsichere Regelungen erreiccht werden, erklärte Rathauschef Heinz Faulhaber. Vorgesehen sind allerdings auch Gebührenanpassungen. In der Regel um zehn, bei Urnenreihengräbern auch um 20 Prozent. Hinzu kommen Kosten, die aus einer Gesetzesänderungen entstehen. Ab dem Jahr 2023 unterliegen Leistungen, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erbracht werden, der Umsatzsteuer. Welche Leistungen das im Einzelnen sind, erschloss sich dem Leutesheimer Ortschaftsrat nicht. Zehn Prozent Gebührenerhöhung plus 19 Prozent Mehrwertsteuer seien in der Summe aber erheblich, hieß es in der Versammlung.

Klärungsbedarf sieht der Ortschaftsrat zudem in der Regelung, wer Arbeiten am Grabmal ausführen darf. Paragraf 20 sieht in der Neufassung unter anderem vor, dass das Grabmal nur von einem Fachbetrieb oder einer sachkundigen Person entfernt werden darf. Solche Tätigkeiten wurden bislang aus Kostengründen gerne von den Angehörigen selbst ausgeführt.

Text/Foto: Jürgen Preiß

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