Der Zweckverband Hochwasserschutz Hanauerland hat vor kurzem den Gießelbach, der durch Leutesheim fließt, inspiziert. Er gehört zu den wichtigsten Gewässern der Verbandsgemeinden Kehl, Willstätt und Rheinau.
Außerhalb der Ortschaften wird die Gewässerunterhaltung vom Zweckverband durchgeführt. Innerhalb der Ortschaften sind die jeweiligen Kommunen zuständig.
Mit dabei bei der Inspektion war auch Ortsvorsteher Heinz Faulhaber. Der berichtete im Ortschaftsrat, dass Gewässertechniker Alexander Sirch einige unerlaubte Bauwerke im Uferbereich des Leutesheimer Dorfbachs reklamiert habe. Innerhalb eines 5-Meter-Streifens ab Gewässerrand sei das nur mit einer wasserrechtlichen Genehmigung erlaubt, informierte Rathauschef Faulhaber. In erster Linie handelt es sich dabei um Mauerwerke und Treppen. Nicht gestattet sei zudem eine Wasserentnahme mit einer Pumpe. Überprüft wurden auch Wassereinleitungen. Dabei wurden wohl ein nicht genehmigter Zulauf registriert sowie nicht artgerechtes Gehölz, das im Uferbereich des Gießelbachs angepflanzt wurde. Die Gewässerbegehung findet alle drei Jahre statt.