Fahrradstellplätze bei neuen Wohneinheiten
Von wegen das Radel einfach vor die Haustür abstellen – die neue Satzung der Stadt hat dazu eine klare Regelung verfasst, zumindest im Bereich Neubau. Die neue städtische Fahrradstellplatz-Satzung für neue Wohnbauvorhaben wurde am Montagabend dem Leutesheimer Ortschaftsrat vorgestellt. Laut Stadtplaner Thorsten Werbeck ist vorgesehen, dass für eine 35 qm große Wohneinheit ein Fahrradstellplatz, ab…