Leutesheim will dem neu vorgelegten Redaktionsstatut für das Mitteilungsblatt nicht zustimmen. Es bestünde zumindest Klärungsbedarf in einigen Punkten, hieß es in der Versammlung.
Der Ortschaftsrat würde zum einen gerne wissen, was der Unterschied sei zwischen neutraler Berichterstattung und journalistischer Nachberichterstattung. Letzteres soll laut Vorlage der Stadtverwaltung beispielsweise nach Vereinsfesten nur in der Lokalzeitung, nicht aber im Verkündigungsblatt stattfinden können.
Auch Weihnachts-, Neujahrs sowie Nachrufe und runde Geburtstage sollen weiterhin im redaktionellen Teil für Vereine entgegen der städtischen Ratsvorlage kostenlos möglich sein, fordert der Ortschaftsrat. Bei der Umstellung auf das gemeinsame Mitteilungsblatt hätte es stets geheißen, dass die Anzeigen für die Vereine kostenlos seien, erklärte Ortsvorsteher Heinz Faulhaber.
Auch den Begriff „Werbung“ wollen die Leutesheimer Bürgervertreter klarer formuliert sehen. Die Stadtverwaltung legt zu diesem Thema fest, dass Unternehmen werbliche Texte, Fotos und Logos im gesamten Amtsblatt nicht veröffentlichen dürfen. Das sei nur im Anzeigenteil des Reiff Verlages möglich.
Desweiteren will der Ortschaftsrat Leutesheim klarer definiert sehen, was unter einem neutralen Bericht zu verstehen ist. Können die Vereine weiterhin selbstgeschriebene Berichte über Vereinsfeste veröffentlichen, fragte Ratsmitglied Dennis Polley. Oder ab wann sind es journalistische Nachberichterstattungen, die nur in der Zeitung erscheinen dürfen.