Der Ortschaftsrat Leutesheim hat der Einbeziehungssatzung „Altenbruchstraße“ zugestimmt. Der Übergang zur freien Landschaft war bislang im hinteren Bereich der Straße nicht klar definiert. Zwei dort liegende Grundstücke sollen durch die neue Satzung quasi offiziell Teil des Ortes werden. Bislang lagen sie im Außenbereich. Ein Grundstück ist mit drei Reihenhäusern seit rund 20 Jahren bebaut. Wie es damals zu einer gültigen Baugenehmigung kommen konnte, erschloss sich den Leutesheimer Bürgervertretern dem Vernehmen nach nicht. „Das Ganze ist ein wenig mysteriös“, sagte Ortsvorsteher Heinz Faulhaber.
Das hintere der beiden von der Satzung betroffene Grundstücke wird als Garten genutzt. Daran anschließend liegt ein unbefestigter Weg, über den die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen erreichbar sind. Im Falle einer Erweiterung des Wohnbaugebietes „Hinterhof“ in östliche Richtung könnte über diesen Weg eine Straßenanbindung zwischen den beiden Wohngebieten hergestellt werden, heißt es in der städtischen Vorlage.
Im öffentlichen Anhörungsverfahren zur der neuen Satzung gingen 22 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein, davon waren 18 ohne Bedenken und Anregungen, informierte Heinz Faulhaber. Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Nach dem Satzungsbeschluss soll die straßenrechtliche Widmung der Altenbruchstraße folgen. Sie ist bereits seit einigen Jahren ausgebaut, wurde aber bisher nicht formell der Öffentlichkeit gewidmet.