Der Ortschaftsrat Leutesheim hat dem städtischen Beschlussvorschlag zur Gebührenanpassung und Neufassung der Satzung zur Kindertagesbetreuung mehrheitlich bei zwei Enthaltungen zugestimmt.
„Wir können nur darüber reden, entscheiden wird der Gemeinderat“, sagte Sabine Reiser, Mitglied im Leutesheimer Ortschaftsrat. Bei den Kindergartengebühren liege Kehl auch nach der ab 1. September vorgesehenen Anpassung immer noch unter den Tarifen von Rheinau und Willstätt, stellte sie fest. Unterm Strich kämen aber auf die Familien immer höhere Kosten zu, was schwierig zu akzeptieren sei. Sabine Reiser enthielt sich bei der Abstimmung.
In den vergangenen Jahren fielen die Gebührenerhöhungen in Kehl zu gering aus, heißt es in der Ratsvorlage. Das hätte letztendlich dazu geführt, dass die Stadt mit einem Kostendeckungsgrad von nur 10 Prozent deutlich unter dem vom Land empfohlenen 20-Prozent-Wert liegt.
Entlastend für Familien ist, dass die Stadt Kehl auf das sogenannte „Württembergische Gebührenmodell“ mit Berücksichtigung aller Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einer Familie umstellt. Das bisherige, badische Modell hat nur Kinder berücksichtigt, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung in Kehl besucht haben. In der Ratsvorlage wird zudem darauf verwiesen, dass es für einkommensschwache Familien staatliche Zuschüsse gibt.
Für die Einrichtung in Leutesheim soll die monatliche Kindergartengebühr bei 30 Wochenstunden für eine Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren laut Ratsvorlage von monatlich 110 Euro auf 118 Euro pro Kind angepasst werden.
Die vorgeschlagene erste Gebührenanpassung wird aufgrund des Modellwechsels zunächst nicht zu signifikanten Mehrerträgen führen. Allerdings kann bei einer vollständigen Umsetzung der Landesempfehlung unter Berücksichtigung der Familienstrukturen mit Mehrerträgen in Höhe von 200.000 Euro im Jahr gerechnet werden. Dauerhaftes Ziel sei weiterhin eine Verbesserung des Kostendeckungsbeitrags.
In den Folgejahren soll eine jährliche Gebührenerhöhung von einheitlich 20 % erfolgen, bis die Werte der Landesempfehlung erreicht sind. Mit der geplanten Anpassung zum 1. September 2026 werden bei einer Familie mit zwei Kindern 80 Prozent der Landesempfehlung erreicht.