Ortschaftsrat fordert mehr Aufklärung in Sachen Altenbruchstraße

Mit einer Einbeziehungssatzung soll die Nutzung des Areals „Altenbruchstraße“ in Leutesheim klar definiert werden. Der Ortschaftsrat wollte sich dem in seiner öffentlichen Sitzung am Montagabend nicht anschließen. „Wir haben zu wenig Hintergrundinformationen“, hieß es aus den Reihen der Bürgervertreter. Er fordert Aufklärung zum rechtlichen Hintergrund. Am Mittwoch will der Gemeinderat über die Angelegenheit allerdings schon entscheiden.

Das Gebiet im südöstlichen Teil der Ortschaft hat eine Größe von 1.600 und wird durch Wohnbebauung und landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Die Altenbruchstraße verläuft in Nord-Süd-Richtung und knickt zur Erschließung gewerblicher Lagerflächen der Firma Jaco nach Osten ab.

Insofern ist eine gemischte bauliche Nutzung gegeben. Allerdings sei der Übergang des Gebiets zur freien Landschaft nicht klar definiert. Es geht um zwei Grundstücke im westlichen Bereich des Plangebiets. Ein Grundstück wird aktuell als Garten genutzt, auf dem zweiten befindet sich ein Wohngebäude mit drei Reihenhäusern. Die Stadtverwaltung sieht Handlungsbedarf.

Wir Ortsvorsteher Heinz Faulhaber in der Sitzung erläuterte, sei das mit den Reihenhäusern bebaute Wohngrundstück nicht als solches im Flächennutzungsplan ausgewiesen. „Wir fragen uns, auf welcher Grundlage damals eine Baugenehmigung erteilt wurde“, sagte der Rathauschef. Die Häuser wurden vor rund 25 Jahren errichtet und das quasi im Außenbereich. Ob Erschließungskosten entrichtet wurden und diese gegeben falls nun fällig werden – das alles seien offene Fragen, die am Montagabend keiner beantworten konnte.

Auch sieht der Leutesheimer Rat gewisse Entwicklungsmöglichkeiten im Plangebiet. Die Stadt besitzt dort ein Grundstück und der Weg dorthin ist auch städtisch, erläuterte Heinz Faulhaber. In Leutsheim seien Wohnbaugrundstücke äußerst knapp. Am Ende der Altenbruchstraße könnte vielleicht ein Haus gebaut werden. „Wir brauchen jeden Platz“, sagte der Ortsvorsteher.
Mit einer Einbeziehungssatzung soll die Nutzung des Areals „Altenbruchstraße“ in Leutesheim geregelt werden. Die Stadtverwaltung sieht den Übergang des Gebiets zur freien Landschaft nicht klar definiert. Es geht um zwei Grundstücke im westlichen Bereich des Plangebiets, das auf dem Foto rot umrandet ist. Auf Flurstück 346/1 sieht der Ortschaftrat die Möglichkeit einer Wohnbebauung.
Um den hinteren, rechten Bereich der Altenbruchstraße ging es in der öffentlichen Sitzung des Leutesheimer Ortschaftsrats.

Schreibe einen Kommentar

Zur Nutzung der Kommentarfunktion werden Ihre oben eingegebenen Daten sowie Ihre IP-Adresse anonymisiert gespeichert.