Der Ortschaftsrat Leutesheim hat der Kehler Katzen-Verordnung einstimmig zugestimmt. Damit soll die unkontrollierte Vermehrung von Katzen eingedämmt werden.
Die neue Regelung sieht eine Pflicht zur Registrierung und Kastration freilaufender Katzen vor. Ein Tier ist nach der Verordnung freilaufend, wenn ihr unkontrolliert freier Auslauf gewährt wird, steht in der Verordnung. Das dürfte wohl regelmäßig der Fall sein.
Die Verordnung sieht vor, dass freilaufende Katzen ab dem fünften Lebensmonat vom Halter durch einen Tierarzt zu kastrieren oder zu sterilisieren sind. Darüber hinaus müssen freilaufende Katzen durch Tätowierung oder durch Einsetzen eines Microchips gekennzeichnet sein.
Die Vermehrung unkastrierter Halterkatzen, denen unbeaufsichtigt Freigang gewährt wird, soll damit eingedämmt werden. Dem Tierheim wird mit den neuen Regelungen künftig das Recht eingeräumt, Fundtiere nach Ablauf einer vierwöchigen Frist und einer Registrierung zur Vermittlung freizugeben sowie auch kastrieren zu lassen.
Bei Nichteinhalten der neuen Verordnung kann der Katzenhalter von der Gemeinde auch zur Kasse gebeten werden: Nach den Bestimmungen wäre die Stadt berechtigt, freilaufende und nicht kastrierte Katzen auf Kosten des Halters kastrieren zu lassen, wenn der Halter das Tier nach erfolgloser Fristsetzung nicht entsprechend behandeln lässt.