Ablösung gewerblicher Stellplätze

Der Ortschaftsrat Leutesheim hat den geänderten Ablösebeträgen für Kraftfahrzeugstellplätze einstimmig zugestimmt. Stadtplaner Thorsten Werbeck stellte die neuen Bestimmungen in der öffentlichen Ratsitzung vor.

Hintergrund ist, dass die Pflicht zur Herstellung notwendiger Kfz-Stellplätze und Garagen im gewerblichen Bereich durch eine Zahlung ersetzt werden kann.

In der bisherigen Fassung aus dem Jahr 2002 gab es vier Gewerbe- und Industriezonen mit einer Bandbreite zwischen 2.500 Euro und 7.700 Euro pro Platz. In Zentrumsnähe war es am teuersten, in den Außenbezirken und Ortschaften am billigsten. Künftig soll es nur noch zwei Bereiche geben: Zone 1 in der Kernstadt soll 15.000 Euro pro Stellplatz, Zone 2 in der Ortschaften 7.000 Euro kosten. 80 Prozent der Fälle, in denen eine Stellplatzablösung in Frage kam, lagen in der Vergangenheit im engeren oder weiteren Kernstadtbereich, informierte dazu Thorsten Werbeck. Eine weitere Splittung der Zonen sei aus dieser Sichtweise wenig sinnvoll. Mit dieser Anpassung soll der Kostenentwicklung bei der Pflege und Unterhaltung öffentlicher Plätze Rechnung getragen werden, heißt es in der Ratsvorlage. Auch nach der Erhöhung liege die Stadt Kehl mit diesen Beträgen zum Ablösen von Stellplätzen im kommunalen Vergleich immer noch im Mittelfeld.

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